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Nicht der
Einzelne zählte
Verfolgung
sozialer
Außenseiter
in Österreich
Von
Wolfgang
Ayaß
Historiker an der Universität Kassel
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Kriminalpolizei, Arbeitsverwaltung und
die kommunale Fürsorge stürzten sich mit Elan auf die neue Möglichkeit,
unerwünschte soziale Außenseiter loszuwerden. Ein Artikel mit
dem Titel »Kriminalpolizeiliche Vorbeugungshaft als Mittel zur Bewahrung
Asoziale«, der im März 1939 im weit verbreiteten »Nachrichtendienst
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge«
erschien, berichtete ausführlich über die neue Möglichkeit
zur Beseitigung unliebsamer Klienten. Bereits wenige Wochen nach den Massenverhaftungen
vom Sommer 1938 waren Meldungen zum Verhängen von Vorbeugungshaft
gegen »Asoziale« in das normale, routinemäßige
Verwaltungshandeln vieler Kommunen integriert. Wohlfahrtsbehörden
drängten die Kriminalpolizeibehörden geradezu zur KZ-Verbringung
von »Asozialen«.
Die Beseitigung von missliebigen Klienten
wurde bald mit Formularen ohne besondere Geheimhaltung oder Unrechtsbewusstsein
durchgeführt. In Verwaltungsrichtlinien von Stadtverwaltungen erscheint
»Vorbeugungshaft« als eine weitere Unterbringungsart neben
den althergebrachten Möglichkeiten (wie zum Beispiel Arbeitshausunterbringung
oder Entmündigung). Der enorme Abschreckungseffekt, die einfache,
schnelle Durchführung und nicht zuletzt die – im Vergleich
zur Arbeitshauseinweisung – Kostenfreiheit der KZ-Unterbringung
faszinierte beteiligte Kommunalbeamte.
Die ab Sommer 1938 praktizierte KZ-Verbringung
bedeutete für viele, wenn nicht sogar die Mehrzahl der Inhaftierten,
den Tod. Wie viele Bettler und Landstreicher – ab 1938 nannte man
sie auch »Nichtsesshafte« – in Konzentrationslager verschleppt
wurden, wird sich wohl nicht mehr genau feststellen lassen. Nach vorsichtigen
Schätzungen dürften es über zehntausend Personen gewesen
sein. Wissenschaftliche Untersuchungen über Ausmaß und Praxis
der KZ-Verbringung sozialer Außenseiter im Allgemeinen und der kriminalpolizeilichen
Vorbeugungshaft gegen »Asoziale« im Besonderen fehlen für
Österreich noch.
Der Einfluss der mit schwarzen Winkeln gekennzeichneten
»Asozialen« auf das Lagerleben blieb gering, Funktionsposten
erhielten sie nur in Einzelfällen. Die »Asozialen« konnten
weder auf Unterstützung anderer Häftlingsgruppen rechnen, noch
schützende Organisationsformen untereinander entwickeln. Die Erinnerungen
von Mithäftlingen an die »asozialen« Häftlinge sind
häufig negativ. Sie werden als »unzuverlässig« und
»unsolidarisch« beschrieben. Der ehemalige Sekretär der
Wiener Arbeiterkammer Benedikt Kautsky (ein Sohn Karl Kautskys), der von
1938 bis 1945 in Dachau, Buchenwald und Auschwitz inhaftiert war, bezeichnete
sie als »willensschwache Menschen, die schon in der Freiheit jeden
moralischen Halt verloren hatten«. Positive oder differenzierende
Einschätzungen sind eher selten.
Insgesamt reproduzierte sich in den Lagern die vor der Verhaftung
erlebte gesellschaftliche Isolation und Diskriminierung der Außenseiter.
Insbesondere politische Häftlinge erlebten die Einlieferungen von
Bettlern und Landstreichern als taktischen Schachzug ihrer Peiniger zu
Diskreditierung der aus politischen Gründen Inhaftierten. Auch nach
der Befreiung begriffen die Organisationen der politischen Häftlinge
ihre Mithäftlinge aus der Häftlingskategorie der »Asozialen«
nicht als Leidensgenossen, sondern als Bedrohung ihrer eigenen Bemühungen
um Anerkennung und Entschädigung. Die negative Sichtweise hielt sich
leider auch recht lange in der Forschungsliteratur. Ausgangspunkt war
Eugen Kogons Buch »Der SS-Staat«, in dem die »Asozialen«
wie die so genannten »Berufsverbrecher« umstandslos zur Unterdrückerseite
gezählt werden. Die »Asozialen« – so Kogon –
seien »vom Häftlingsstandpunkt unerwünscht« gewesen.
Im Lauf der zwölfjährigen Naziherrschaft
gerieten immer neue »Asozialen«-Gruppen ins Blickfeld. Der
Kampf gegen die Bettler war nur der Anfang. Immer häuiger wurde bisweilen
auch recht gering abweichendes Verhalten zur »Asozialität«
hochstilisiert. Im Zweiten Weltkrieg galten auch ungenügende Arbeitsleistung
und häufige Fehlzeiten am Arbeitsplatz als »asozial«.
(Der »Asoziale« – zuvor immer arbeitslos – taucht
nun innerhalb der Fabriken auf.) Die »Asozialenfrage« wandelte
sich außerdem vom Problem männlicher Bettler, die aufgrund
des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Verfolgungsmaßnahmen immer
seltener wurden, zu einem Problem angeblich belastete »asozialer
Sippen«, aber auch lebenslustiger Frauen, deren wechselnde Männerbekanntschaften
insbesondere in der Kriegszeit als skandalös empfunden und bisweilen
als »Geheimprostitution« eingestuft wurden. »Asozialität«
war immer neu (und damit tendenziell umfassender) definierbar.
Der Kampf gegen die »Asozialen«
(wie der Prozess der »Ausmerze Minderwertiger« insgesamt)
kannte keinen Endpunkt und wäre ohne die Kriegsniederlage Deutschlands
vermutlich nie zum Abschluss gekommen.
Als »asozial« eingeschätzte Menschen
wurden ab 1934 in großer Zahl zwangssterilisiert. Die Leiter von
Fürsorgeeinrichtungen waren angehalten, verdächtige »Erbkranke«
zu melden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses von 1933 waren weder abweichendes Verhalten wie Landstreicherei
noch Vorstrafen wegen solcher Delikte unmittelbar benennbare Sterilisationsdiagnosen.
Insbesondere mittels der Diagnose »Schwachsinn« bzw. »moralischer
Schwachsinn« war es jedoch ohne besondere Schwierigkeiten möglich,
»Asoziale« zu sterilisieren.
Sofern die Forschung über die Zwangssterilisationspraxis
auch personenbezogene Fallakten ausgewertet hat, konnte zweifelsfrei nachgewiesen
werden, dass sich hinter pseudomedizinischen »Schwachsinns«-Diagnosen
häufig eine soziale Beurteilung verbarg. Als das Zwangssterilisationsgesetz
zum Jahresbeginn 1940 auch in Österreich eingeführt wurde, hatte
im »Altreich« die Sterilisationswut ihren Höhepunkt bereits
überschritten. Außerdem hatte man kriegsbedingt die eugenischen
Zwangsmaßnahmen zurückgestellt.
Ausmaß und Praxis der Zwangssterilisationen
in Österreich ist noch wenig erforscht, doch scheinen soziale Außenseiter
schnell ins Blickfeld geraten zu sein. Der Leiter des Rassenpolitischen
Amts der NSDAP Walter Groß propagierte am 14. März 1940 auf
einer großen Saalveranstaltung in Linz vor Partei- und Behördenvertretern
die umfassende Ausmerzung von »Asozialen« als bevölkerungspolitische
Notwendigkeit.
In Wien führte die »Abteilung Erb- und
Rassenpflege« des Gesundheitsamts eine umfassende erbbiologische
Bestandsaufnahme durch. Die angelegte Zentralkartei enthielt Anfang 1943
bereits Angaben über 700.000 Personen. In internen Besprechungen
des Hauptgesundheitsamts schätzte man die Zahl der »Asozialen«
auf immerhin 500.000 ein, mithin auf ein Viertel der Bevölkerung
Groß-Wiens. |
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