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Nicht der
Einzelne zählte

Verfolgung
sozialer
Außenseiter
in Österreich

Von
Wolfgang Ayaß
Historiker an der Universität Kassel

 

Kriminalpolizei, Arbeitsverwaltung und die kommunale Fürsorge stürzten sich mit Elan auf die neue Möglichkeit, unerwünschte soziale Außenseiter loszuwerden. Ein Artikel mit dem Titel »Kriminalpolizeiliche Vorbeugungshaft als Mittel zur Bewahrung Asoziale«, der im März 1939 im weit verbreiteten »Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge« erschien, berichtete ausführlich über die neue Möglichkeit zur Beseitigung unliebsamer Klienten. Bereits wenige Wochen nach den Massenverhaftungen vom Sommer 1938 waren Meldungen zum Verhängen von Vorbeugungshaft gegen »Asoziale« in das normale, routinemäßige Verwaltungshandeln vieler Kommunen integriert. Wohlfahrtsbehörden drängten die Kriminalpolizeibehörden geradezu zur KZ-Verbringung von »Asozialen«.

Die Beseitigung von missliebigen Klienten wurde bald mit Formularen ohne besondere Geheimhaltung oder Unrechtsbewusstsein durchgeführt. In Verwaltungsrichtlinien von Stadtverwaltungen erscheint »Vorbeugungshaft« als eine weitere Unterbringungsart neben den althergebrachten Möglichkeiten (wie zum Beispiel Arbeitshausunterbringung oder Entmündigung). Der enorme Abschreckungseffekt, die einfache, schnelle Durchführung und nicht zuletzt die – im Vergleich zur Arbeitshauseinweisung – Kostenfreiheit der KZ-Unterbringung faszinierte beteiligte Kommunalbeamte.

Die ab Sommer 1938 praktizierte KZ-Verbringung bedeutete für viele, wenn nicht sogar die Mehrzahl der Inhaftierten, den Tod. Wie viele Bettler und Landstreicher – ab 1938 nannte man sie auch »Nichtsesshafte« – in Konzentrationslager verschleppt wurden, wird sich wohl nicht mehr genau feststellen lassen. Nach vorsichtigen Schätzungen dürften es über zehntausend Personen gewesen sein. Wissenschaftliche Untersuchungen über Ausmaß und Praxis der KZ-Verbringung sozialer Außenseiter im Allgemeinen und der kriminalpolizeilichen Vorbeugungshaft gegen »Asoziale« im Besonderen fehlen für Österreich noch.

Der Einfluss der mit schwarzen Winkeln gekennzeichneten »Asozialen« auf das Lagerleben blieb gering, Funktionsposten erhielten sie nur in Einzelfällen. Die »Asozialen« konnten weder auf Unterstützung anderer Häftlingsgruppen rechnen, noch schützende Organisationsformen untereinander entwickeln. Die Erinnerungen von Mithäftlingen an die »asozialen« Häftlinge sind häufig negativ. Sie werden als »unzuverlässig« und »unsolidarisch« beschrieben. Der ehemalige Sekretär der Wiener Arbeiterkammer Benedikt Kautsky (ein Sohn Karl Kautskys), der von 1938 bis 1945 in Dachau, Buchenwald und Auschwitz inhaftiert war, bezeichnete sie als »willensschwache Menschen, die schon in der Freiheit jeden moralischen Halt verloren hatten«. Positive oder differenzierende Einschätzungen sind eher selten.

Insgesamt reproduzierte sich in den Lagern
die vor der Verhaftung erlebte gesellschaftliche Isolation und Diskriminierung der Außenseiter. Insbesondere politische Häftlinge erlebten die Einlieferungen von Bettlern und Landstreichern als taktischen Schachzug ihrer Peiniger zu Diskreditierung der aus politischen Gründen Inhaftierten. Auch nach der Befreiung begriffen die Organisationen der politischen Häftlinge ihre Mithäftlinge aus der Häftlingskategorie der »Asozialen« nicht als Leidensgenossen, sondern als Bedrohung ihrer eigenen Bemühungen um Anerkennung und Entschädigung. Die negative Sichtweise hielt sich leider auch recht lange in der Forschungsliteratur. Ausgangspunkt war Eugen Kogons Buch »Der SS-Staat«, in dem die »Asozialen« wie die so genannten »Berufsverbrecher« umstandslos zur Unterdrückerseite gezählt werden. Die »Asozialen« – so Kogon – seien »vom Häftlingsstandpunkt unerwünscht« gewesen.

Im Lauf der zwölfjährigen Naziherrschaft gerieten immer neue »Asozialen«-Gruppen ins Blickfeld. Der Kampf gegen die Bettler war nur der Anfang. Immer häuiger wurde bisweilen auch recht gering abweichendes Verhalten zur »Asozialität« hochstilisiert. Im Zweiten Weltkrieg galten auch ungenügende Arbeitsleistung und häufige Fehlzeiten am Arbeitsplatz als »asozial«. (Der »Asoziale« – zuvor immer arbeitslos – taucht nun innerhalb der Fabriken auf.) Die »Asozialenfrage« wandelte sich außerdem vom Problem männlicher Bettler, die aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Verfolgungsmaßnahmen immer seltener wurden, zu einem Problem angeblich belastete »asozialer Sippen«, aber auch lebenslustiger Frauen, deren wechselnde Männerbekanntschaften insbesondere in der Kriegszeit als skandalös empfunden und bisweilen als »Geheimprostitution« eingestuft wurden. »Asozialität« war immer neu (und damit tendenziell umfassender) definierbar.

Der Kampf gegen die »Asozialen« (wie der Prozess der »Ausmerze Minderwertiger« insgesamt) kannte keinen Endpunkt und wäre ohne die Kriegsniederlage Deutschlands vermutlich nie zum Abschluss gekommen.

Als »asozial« eingeschätzte Menschen wurden ab 1934 in großer Zahl zwangssterilisiert. Die Leiter von Fürsorgeeinrichtungen waren angehalten, verdächtige »Erbkranke« zu melden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1933 waren weder abweichendes Verhalten wie Landstreicherei noch Vorstrafen wegen solcher Delikte unmittelbar benennbare Sterilisationsdiagnosen. Insbesondere mittels der Diagnose »Schwachsinn« bzw. »moralischer Schwachsinn« war es jedoch ohne besondere Schwierigkeiten möglich, »Asoziale« zu sterilisieren.

Sofern die Forschung über die Zwangssterilisationspraxis auch personenbezogene Fallakten ausgewertet hat, konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sich hinter pseudomedizinischen »Schwachsinns«-Diagnosen häufig eine soziale Beurteilung verbarg. Als das Zwangssterilisationsgesetz zum Jahresbeginn 1940 auch in Österreich eingeführt wurde, hatte im »Altreich« die Sterilisationswut ihren Höhepunkt bereits überschritten. Außerdem hatte man kriegsbedingt die eugenischen Zwangsmaßnahmen zurückgestellt.

Ausmaß und Praxis der Zwangssterilisationen in Österreich ist noch wenig erforscht, doch scheinen soziale Außenseiter schnell ins Blickfeld geraten zu sein. Der Leiter des Rassenpolitischen Amts der NSDAP Walter Groß propagierte am 14. März 1940 auf einer großen Saalveranstaltung in Linz vor Partei- und Behördenvertretern die umfassende Ausmerzung von »Asozialen« als bevölkerungspolitische Notwendigkeit.

In Wien führte die »Abteilung Erb- und Rassenpflege« des Gesundheitsamts eine umfassende erbbiologische Bestandsaufnahme durch. Die angelegte Zentralkartei enthielt Anfang 1943 bereits Angaben über 700.000 Personen. In internen Besprechungen des Hauptgesundheitsamts schätzte man die Zahl der »Asozialen« auf immerhin 500.000 ein, mithin auf ein Viertel der Bevölkerung Groß-Wiens.