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Berufsgeschichte
der Sozialarbeit
von Answin
Weissenborn
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Die Arbeitsbedingungen und Aufgaben der
Fürsorge nach 1945 waren davon geprägt, dass der Staat, dem
die breite Masse der Bevölkerung bis in die letzte Minute die Treue
gehalten hatte, den Krieg verloren hatte. In Zeiten von Massenarmut und
Massenflucht war z. B. Wohnungslosigkeit, die damals weiterhin »Nichtsesshaftigkeit«
geheißen hat, kein besonderes Thema in der Sozialarbeit. Es gab
einfach zu viele Menschen, die wohnungslos waren. Wenn also heute über
»zuviel« Migration geklagt wird, müssten diejenigen,
die sich an die unmittelbare Nachkriegszeit noch erinnern können,
lautstark fragen: Wovon redet ihr? In unserer Jugend gab es so viel Migration
in Europa und besonders auch in Österreich, dass Kategorien wie »sesshaft«
oder »nicht sesshaf« absurd gewesen wären.
Die Aufgabe der damaligen Fürsorge war,
das Elend zu verwalten und zu gestalten – z. B. Kinder auf Erholungsaktionen
nach Belgien, in die Schweiz oder nach Frankreich zu schicken, die ärgsten
hygienischen Bedingungen, den ärgsten Hunger zu lindern, die vielen
Kinder, die damals allein auf sich gestellt waren, in »Versorgungseinheiten«,
sprich Heimen, unterzubringen. Diesen Aufgaben hat man sich natürlich
gerne und mit Hingabe gewidmet, weil dadurch die Zeit vor 1945 aus dem
Blickfeld geriet und man massenwirksam »Gutes« tun konnte.
Normierung und das Ermitteln der Abweichung
von der Norm blieben aber im Zentrum von Sozalarbeit. Ob es sich nun um
sogenannte »verwahrloste« Jugendliche handelte oder um an
Tuberkulose erkrankte Menschen, weiterhin wurde Schuld festgestellt, weiterhin
wurde geurteilt und entschieden, ob jemand »umzuerziehen«,
das heißt zu »bessern« se. Sozialarbeit hatte also weiterhin
als Voraussetzung, dass die Gesellschaft die Kategorien lieferte, mit
dene Sozialarbeit die Einteilung in »gewöhnlich« oder
»natürlich« und »abweichend« oder »unnatürlich«
vornehmen konnte.
Als ein Beispiel kann ich die Tuberkulosenfürsorge
nennen – in der Nachkriegszeit ein großes Tätigkeitsfeld
der Fürsorge. Tuberkulose war in der Zwischenkriegszeit die berühmte
»Wiener Krankheit« und blieb bis in die 60er Jahre ein bemerkenswertes
Phänomen in Österreich. Wer st tuberkulosekrank? Das war eine
Frage, die die Fürsorge aufgrund ihres »Wissens« beantworten
konnte, denn die Mehrheit der an Tuberkulose erkrankten Menschen lebte
in schlechten Verhältnissen, in schlechten Wohnverhältnissen,
sie tranken vielleicht zuviel und hatten keinen Anschluss im Wiederaufbauwirtschaftswunderland
gefunden.
Auch der Blick auf den Tuberkulosekranken
blieb vom Maßstab des Wohlverhaltens geprägt. Nicht die Verhältnisse,
sondern die Unterstellung eigenen Verschuldens prägten den Blick
auf die Krankheit: Wer unter Tuberkulose leidet, macht mit seiner Krankheit
auf schuldhaftes Verhalten aufmerksam. Die Annahme war, dass die Eltern
von gesundheitlich Beeinträchtigten vielleicht Alkoholiker waren.
Diese »sozialen Diagnosen« waren lange wirksam, ich habe das
selbst in meiner Ausbildung, Anfang der 70er Jahre, noch gelernt.
Von der Polizeifürsorge zur Sozialarbeit
Ein Bruch mit Traditionen, die bis ins 19.
Jahrhundert zurückreichen, wurde erst mit der Rückkehr von EmigrantInnen
aus den Vereinigten Staaten möglich. Nur über den Umweg der
Emigration kamen z. B. die für moderne Sozialarbeit fundamentalen
Erkenntnis Sigmund Freuds und Alfred Adlers in Österreich an. Bis
dahin war in Österreich von ihnen keine Rede gewesen, es ging im
bestem Fall um die Verwaltung von Elend, es ging um die Verwaltung von
Armut und es ging in der Sozialarbeit vor allem um Moral – eine
für Sozialarbeit besonders ungeeignete Kategorie.
Meine ehemalige Chefin, Frau Dr. Schilder,
war im amerikanischen Exil, wo sie so etwas wie Sozialarbeit in einem
Raum, der nicht von Obrigkeit bestimmt ist, kennen gelernt hatte. Dort
wurde versucht, der obrigkeitsstaatlich geprägten Sozialarbeit mit
ganz neuen Methoden entgegenzutreten.
Im Zentrum stand das Individuum – und
ich würde as heute noch als die größte Errungenschaft
bezeichnen, dass man den so verhängnisvollen Zusammenhang zwischen
gesellschaftlich formulierter Zuordnung und »Behandlung« in
der Sozialarbeit durch Individualisierung aufgebrochen hat: Jeder Mensch
ist einzigartig, jedem Menschen muss man auch einzigartig begegnen. Dieses
Postulat stand auch unter dem Einfluss der Formulierung der Menschenrechte.
Das Prinzip der Menschenrechte ist ja nichts anderes als das Feststellen
und Einfordern der Würde eines einzelnen Menschen. Er wird nicht
als Angehöriger einer Gruppe, der er zugeordnet ist, behandelt, sondern
als Einzelner, der das Recht darauf hat, dass man ihm mit Würde und
Respekt begegnet. Dieser Ansatz führte direkt zu dem Gedanken des
casework, KlientInnen also nicht als Angehörige einer bestimmten
Gruppe oder als Träger bestimmter Merkmale zu behandeln, sondern
als Individuen wahrzunehmen, die eine persönliche Geschichte und
persönliche Bedürfnisse haben.
Diese ersten Sozialarbeiter in einem modernen
Sinn, die n den 50er und 60er Jahren mehr im Blickfeld hatten als die
Verwaltung von Elend, diese Pionierinnen – es waren vor allem Frauen
– haben es natürlich nicht einfach gehabt in Österreich.
Von dem Versuch, diese neuen, modernen Ansätze in der Bewährungshilfe
in kleinem Rahmen zu etablieren, blieb das Fürsorgesystem in Österreich
noch völlig unberührt. Die Bewährungshilfe war ursprünglich
ein Verein, von dem aus – mit der für Österreich typischen
Zeitverschiebung – viele wichtige Impulse ausgingen. |
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