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Drei Deka
Fürsorge

 

Nach 1945

   
   


Berufsgeschichte
der Sozialarbeit

von Answin
Weissenborn

 

Die Arbeitsbedingungen und Aufgaben der Fürsorge nach 1945 waren davon geprägt, dass der Staat, dem die breite Masse der Bevölkerung bis in die letzte Minute die Treue gehalten hatte, den Krieg verloren hatte. In Zeiten von Massenarmut und Massenflucht war z. B. Wohnungslosigkeit, die damals weiterhin »Nichtsesshaftigkeit« geheißen hat, kein besonderes Thema in der Sozialarbeit. Es gab einfach zu viele Menschen, die wohnungslos waren. Wenn also heute über »zuviel« Migration geklagt wird, müssten diejenigen, die sich an die unmittelbare Nachkriegszeit noch erinnern können, lautstark fragen: Wovon redet ihr? In unserer Jugend gab es so viel Migration in Europa und besonders auch in Österreich, dass Kategorien wie »sesshaft« oder »nicht sesshaf« absurd gewesen wären.

Die Aufgabe der damaligen Fürsorge war, das Elend zu verwalten und zu gestalten – z. B. Kinder auf Erholungsaktionen nach Belgien, in die Schweiz oder nach Frankreich zu schicken, die ärgsten hygienischen Bedingungen, den ärgsten Hunger zu lindern, die vielen Kinder, die damals allein auf sich gestellt waren, in »Versorgungseinheiten«, sprich Heimen, unterzubringen. Diesen Aufgaben hat man sich natürlich gerne und mit Hingabe gewidmet, weil dadurch die Zeit vor 1945 aus dem Blickfeld geriet und man massenwirksam »Gutes« tun konnte.

Normierung und das Ermitteln der Abweichung von der Norm blieben aber im Zentrum von Sozalarbeit. Ob es sich nun um sogenannte »verwahrloste« Jugendliche handelte oder um an Tuberkulose erkrankte Menschen, weiterhin wurde Schuld festgestellt, weiterhin wurde geurteilt und entschieden, ob jemand »umzuerziehen«, das heißt zu »bessern« se. Sozialarbeit hatte also weiterhin als Voraussetzung, dass die Gesellschaft die Kategorien lieferte, mit dene Sozialarbeit die Einteilung in »gewöhnlich« oder »natürlich« und »abweichend« oder »unnatürlich« vornehmen konnte.

Als ein Beispiel kann ich die Tuberkulosenfürsorge nennen – in der Nachkriegszeit ein großes Tätigkeitsfeld der Fürsorge. Tuberkulose war in der Zwischenkriegszeit die berühmte »Wiener Krankheit« und blieb bis in die 60er Jahre ein bemerkenswertes Phänomen in Österreich. Wer st tuberkulosekrank? Das war eine Frage, die die Fürsorge aufgrund ihres »Wissens« beantworten konnte, denn die Mehrheit der an Tuberkulose erkrankten Menschen lebte in schlechten Verhältnissen, in schlechten Wohnverhältnissen, sie tranken vielleicht zuviel und hatten keinen Anschluss im Wiederaufbauwirtschaftswunderland gefunden.

Auch der Blick auf den Tuberkulosekranken blieb vom Maßstab des Wohlverhaltens geprägt. Nicht die Verhältnisse, sondern die Unterstellung eigenen Verschuldens prägten den Blick auf die Krankheit: Wer unter Tuberkulose leidet, macht mit seiner Krankheit auf schuldhaftes Verhalten aufmerksam. Die Annahme war, dass die Eltern von gesundheitlich Beeinträchtigten vielleicht Alkoholiker waren. Diese »sozialen Diagnosen« waren lange wirksam, ich habe das selbst in meiner Ausbildung, Anfang der 70er Jahre, noch gelernt.


Von der Polizeifürsorge zur Sozialarbeit

Ein Bruch mit Traditionen, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen, wurde erst mit der Rückkehr von EmigrantInnen aus den Vereinigten Staaten möglich. Nur über den Umweg der Emigration kamen z. B. die für moderne Sozialarbeit fundamentalen Erkenntnis Sigmund Freuds und Alfred Adlers in Österreich an. Bis dahin war in Österreich von ihnen keine Rede gewesen, es ging im bestem Fall um die Verwaltung von Elend, es ging um die Verwaltung von Armut und es ging in der Sozialarbeit vor allem um Moral – eine für Sozialarbeit besonders ungeeignete Kategorie.

Meine ehemalige Chefin, Frau Dr. Schilder, war im amerikanischen Exil, wo sie so etwas wie Sozialarbeit in einem Raum, der nicht von Obrigkeit bestimmt ist, kennen gelernt hatte. Dort wurde versucht, der obrigkeitsstaatlich geprägten Sozialarbeit mit ganz neuen Methoden entgegenzutreten.

Im Zentrum stand das Individuum – und ich würde as heute noch als die größte Errungenschaft bezeichnen, dass man den so verhängnisvollen Zusammenhang zwischen gesellschaftlich formulierter Zuordnung und »Behandlung« in der Sozialarbeit durch Individualisierung aufgebrochen hat: Jeder Mensch ist einzigartig, jedem Menschen muss man auch einzigartig begegnen. Dieses Postulat stand auch unter dem Einfluss der Formulierung der Menschenrechte. Das Prinzip der Menschenrechte ist ja nichts anderes als das Feststellen und Einfordern der Würde eines einzelnen Menschen. Er wird nicht als Angehöriger einer Gruppe, der er zugeordnet ist, behandelt, sondern als Einzelner, der das Recht darauf hat, dass man ihm mit Würde und Respekt begegnet. Dieser Ansatz führte direkt zu dem Gedanken des casework, KlientInnen also nicht als Angehörige einer bestimmten Gruppe oder als Träger bestimmter Merkmale zu behandeln, sondern als Individuen wahrzunehmen, die eine persönliche Geschichte und persönliche Bedürfnisse haben.

Diese ersten Sozialarbeiter in einem modernen Sinn, die n den 50er und 60er Jahren mehr im Blickfeld hatten als die Verwaltung von Elend, diese Pionierinnen – es waren vor allem Frauen – haben es natürlich nicht einfach gehabt in Österreich. Von dem Versuch, diese neuen, modernen Ansätze in der Bewährungshilfe in kleinem Rahmen zu etablieren, blieb das Fürsorgesystem in Österreich noch völlig unberührt. Die Bewährungshilfe war ursprünglich ein Verein, von dem aus – mit der für Österreich typischen Zeitverschiebung – viele wichtige Impulse ausgingen.