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Zur Rolle der Medizin im NS
Von
Peter Schwarz
Wolfgang
Neugebauer
Herwig Czech
Historiker am Dokumentations-
archiv des österreichischen Widerstandes
DÖW |
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Nach den rassistischen und biologistischen
Auffassungen der Nationalsozialisten stand nicht die Sorge um den einzelnen
Kranken, sondern der Schutz des »Volkskörpers« und insbesondere
die Reinhaltung der »Völkischen Erbmasse« im Mittelpunkt
der Medizin. »Minderwertigen« oder nicht voll Leistungsfähigen
wurde in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« das
Lebensrecht abgesprochen.
Bald nach dem »Anschluss« Österreichs
1938 begann er Umbau des Gesundheitssystems nach dem Vorbild des »Altreiches«.
Den Grundsätzen der »Rassenhygiene« entsprechend setzte
man alles daran, bestimmte Bevölkerungsgruppen als »erbbiologisch
minderwertig« bzw. »förderungsunwürdig« von
Leistungen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge auszuschließen.
Ein wichtiges Instrument für dieses Vorhaben waren die Gesundheitsämter,
die einen massiven Ausbau erfuhren. Sie waren verantwortlich für
die »erbbiologische Bestandsaufnahme« in Form einer »Erbkartei«
un einer »Sippenkartei«.
Die gesamte Bevölkerung wurde nach so
genannten »Minderwertigen« durchkämmt. Besonders gründlich
gingen die Gesundheitsbehörden in Wien vor. Die Abteilung »Erb-
und Rassenpflege« im Wiener Hauptgesundheitsamt sammelte alle erreichbaren
belastenden Informationen: psychische Erkrankungen, durchgemachte Geschlechtskrankheiten,
Prostitution, Alkoholismus, Erbkrankheiten, geistige und körperliche
Behinderungen etc.
Im Laufe der Zeit wurden ca. 700.000 Karteikarten erstellt. Sie waren
die Grundlage für eine systematische Diskriminierung der erfassten
Personen. Die Folgen für die Betroffenen reichten von der Verweigerung
von Sozialleistungen (Kinderbeihilfe, »Ehestandsdarlehen«,
Fürsorgeunterstützung u. a.) über Zwangsmaßnahmen
wie Eheverbot, Sterilisierung oder Internierung in einem Arbeitslager
oder Jugend-KZ bis zur Ermordung im Rahmen der »Kindereuthanasie«.
Die Verfolgung, Vertreibung und schließlich Vernichtung der
jüdischen Bevölkerung wurde auch im Bereich des Gesundheitswesens
vorangetrieben. Unmittelbar nach dem »Anschluss« Österreichs
begannen die Nationalsozialisten, die jüdische Bevölkerung systematisch
aus allen Bereichen des Gesundheits- und Wohlfahrtswesen auszugrenzen.
Der Schwerpunkt lag dabei auf Wien, wo ein Großteil der ca. 200.000
österreichischen Jüdinnen und Juden lebte. Die nun auch in Österreich
in Kraft tretenden antijüdischen Gesetze und Bestimmungen brachten
die jüdischen ÄrztInnen (von 4.900 Wiener ÄrztInnen waren
etwa 3.200 jüdisch) um ihre soziale wie ökonomische Existenz.
Verhaftungen, Plünderungen, Beschlagnahmungen von Arzt- bzw. Kassenpraxen
nahmen in Wien ein enormes Ausmaß an. Innerhalb weniger Monate verloren
jüdische ÄrztInnen ihre Approbationen, ab 30. September 1938
gab es nur noch »jüdische Krankenbehandler« für
die verbliebene jüdische Bevölkerung.
Einem Großteil der jüdischen ÄrztInnen gelang die Flucht
ins Ausland, hauptsächlich in die Vereinigten Staaten und nach Großbritannien.
Die Vertreibung bezog sich ebenso auf die jüdischen HochschullehrerInnen,
die großteils durch aus der NS-Bewegung kommende ÄrztInnen
ersetzt wurden.
Der Medizin kam eine wesentliche Rolle bei
der Verwirklichung der nationalsozialistischen Utopie einer »erbgesunden«
und »rassenreinen« Gesellschaft zu. Der paktische Weg dazu
führte über die Erfassung, Ausgrenzung und massenweisen Ermordung
von Menschen, die als »minderwertig« und »lebensunwert«
diffamiert wurden. |
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