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Ideologie und Verbrechen

 

Vom Patienten zum »Volkskörper«
Medizin im Nationalsozialismus


   
   

Zur Rolle der Medizin im NS

Von
Peter Schwarz
Wolfgang
Neugebauer
Herwig Czech

Historiker am Dokumentations-
archiv des österreichischen Widerstandes
DÖW

 

Nach den rassistischen und biologistischen Auffassungen der Nationalsozialisten stand nicht die Sorge um den einzelnen Kranken, sondern der Schutz des »Volkskörpers« und insbesondere die Reinhaltung der »Völkischen Erbmasse« im Mittelpunkt der Medizin. »Minderwertigen« oder nicht voll Leistungsfähigen wurde in der nationalsozialistischen »Volksgemeinschaft« das Lebensrecht abgesprochen.

Bald nach dem »Anschluss« Österreichs 1938 begann er Umbau des Gesundheitssystems nach dem Vorbild des »Altreiches«. Den Grundsätzen der »Rassenhygiene« entsprechend setzte man alles daran, bestimmte Bevölkerungsgruppen als »erbbiologisch minderwertig« bzw. »förderungsunwürdig« von Leistungen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge auszuschließen. Ein wichtiges Instrument für dieses Vorhaben waren die Gesundheitsämter, die einen massiven Ausbau erfuhren. Sie waren verantwortlich für die »erbbiologische Bestandsaufnahme« in Form einer »Erbkartei« un einer »Sippenkartei«.

Die gesamte Bevölkerung wurde nach so genannten »Minderwertigen« durchkämmt. Besonders gründlich gingen die Gesundheitsbehörden in Wien vor. Die Abteilung »Erb- und Rassenpflege« im Wiener Hauptgesundheitsamt sammelte alle erreichbaren belastenden Informationen: psychische Erkrankungen, durchgemachte Geschlechtskrankheiten, Prostitution, Alkoholismus, Erbkrankheiten, geistige und körperliche Behinderungen etc.
Im Laufe der Zeit wurden ca. 700.000 Karteikarten erstellt. Sie waren die Grundlage für eine systematische Diskriminierung der erfassten Personen. Die Folgen für die Betroffenen reichten von der Verweigerung von Sozialleistungen (Kinderbeihilfe, »Ehestandsdarlehen«, Fürsorgeunterstützung u. a.) über Zwangsmaßnahmen wie Eheverbot, Sterilisierung oder Internierung in einem Arbeitslager oder Jugend-KZ bis zur Ermordung im Rahmen der »Kindereuthanasie«.

Die Verfolgung, Vertreibung
und schließlich Vernichtung der jüdischen Bevölkerung wurde auch im Bereich des Gesundheitswesens vorangetrieben. Unmittelbar nach dem »Anschluss« Österreichs begannen die Nationalsozialisten, die jüdische Bevölkerung systematisch aus allen Bereichen des Gesundheits- und Wohlfahrtswesen auszugrenzen. Der Schwerpunkt lag dabei auf Wien, wo ein Großteil der ca. 200.000 österreichischen Jüdinnen und Juden lebte. Die nun auch in Österreich in Kraft tretenden antijüdischen Gesetze und Bestimmungen brachten die jüdischen ÄrztInnen (von 4.900 Wiener ÄrztInnen waren etwa 3.200 jüdisch) um ihre soziale wie ökonomische Existenz. Verhaftungen, Plünderungen, Beschlagnahmungen von Arzt- bzw. Kassenpraxen nahmen in Wien ein enormes Ausmaß an. Innerhalb weniger Monate verloren jüdische ÄrztInnen ihre Approbationen, ab 30. September 1938 gab es nur noch »jüdische Krankenbehandler« für die verbliebene jüdische Bevölkerung.
Einem Großteil der jüdischen ÄrztInnen gelang die Flucht ins Ausland, hauptsächlich in die Vereinigten Staaten und nach Großbritannien. Die Vertreibung bezog sich ebenso auf die jüdischen HochschullehrerInnen, die großteils durch aus der NS-Bewegung kommende ÄrztInnen ersetzt wurden.

Der Medizin kam eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung der nationalsozialistischen Utopie einer »erbgesunden« und »rassenreinen« Gesellschaft zu. Der paktische Weg dazu führte über die Erfassung, Ausgrenzung und massenweisen Ermordung von Menschen, die als »minderwertig« und »lebensunwert« diffamiert wurden.

   
   

 

 

 

   
   

 

 

 

   
   

 

 

Gedenkstätte Steinhof