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Nix ist fix – aber Tendenzen sind aus dem Regierungsprogramm
bzw. aus medialen Aussagen diverser Politiker ablesbar: Euro 726,– pro
Monat brutto 14 Mal im Jahr: keine Absicherung gegen Armut sondern ein
Leben in Armut.
Euro 726,– pro Monat (Ausgleichszulagenrichtsatz) werden von der
Regierung als Armutsgrenze festgelegt. Dieser Betrag soll in Zukunft jenen
Menschen als »Bedarfsorientierte Mindestsicherung« zur Verfügung
stehen, deren Einkommen unter diesem Richtsatz liegt und die über
kein Vermögen bzw. über keine Ersparnisse verfügen. »Diese
Mindestsicherung holt hunderdtausende Menschen aus der Armut.« (Homepage
SPÖ).
Das ist aufgrund der sehr niedrig angesetzten Höhe der
Mindestsicherung mehr als zu bezweifeln. Geplant ist laut Regierungsprogramm
eine Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe aller Bundesländer
auf die Höhe von Euro 726,– pro Monat brutto. Der Betrag soll
ein Inklusivbetrag sein, der neben der Unterstützung für den
Lebensunterhalt auch die Unterstützung für Wohnen, Heizen und
Krankenversicherungsbeiträge (!) inkludieren soll.
Im Vergleich zu
den bestehenden Sozialhilfeleistungen in Tirol würde das eine deutliche
Verschlechterung bedeuten.
Ein Rechenbeispiel
Eine alleinstehende Person erhält nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung
(kein verwertbares Vermögen, keine Ersparnisse) Euro 726,– pauschale
Mindestsicherung im Monat. Nach Abzug von Miete und Betriebskosten für
eine Garconniere in Innsbruck (Euro 420,–) verbleiben Euro 306,– pro
Monat für Krankenversicherung und Lebensunterhalt (Lebensmittel,
Haushaltsmaterialien, Bekleidung, Telefon, Strom, Haushaltsversicherung,
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben usw.).
Nach dem derzeit gültigen
Sozialhilfegesetz in Tirol hätte diese Person nach Abzug von Miete
und Betriebskosten Euro 431,20 pro Monat für den Lebensunterhalt zur
Verfügung. Arztkosten bzw. Krankenversicherungsbeiträge werden
derzeit zusätzlich von der Sozialhilfebehörde übernommen.
Bereits die derzeit geltende Grundsicherung ist aufgrund der niedrig angesetzten
Richtsätze nicht existenzsichernd
und stellt daher keine Absicherung gegen Armut dar. Wenn in Zukunft Menschen
in einer existenziellen
Notlage noch weniger erhalten als im bisherigen System der Sozialhilfe,
dann ist die Bezeichnung »Bedarfsorientierte Mindestsicherung« in
keiner Weise gerechtfertigt.
Euro 726,– brutto pro Monat reichen
aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in Tirol nicht aus, um die wesentlichen
Grundbedürfnisse (Wohnen,
Strom, Telefon, Ernährung, Bekleidung …) abzudecken. Von einer
Absicherung gegen Armut oder gar von einem Ausstieg aus der Armut kann
daher nicht die Rede sein.
Eine Mindestsicherung, die nicht nur den Bedarf
prüft, sondern auch dem Bedarf entsprechend unterstützt, müsste
zu einer deutlichen Erhöhung der bestehenden Sozialhilfeleistungen
führen.
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