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»Bedarfsorientierte Mindestsicherung«

   
   

 

 

Nix ist fixaber Tendenzen sind aus dem Regierungsprogramm bzw. aus medialen Aussagen diverser Politiker ablesbar: Euro 726,– pro Monat brutto 14 Mal im Jahr: keine Absicherung gegen Armut sondern ein Leben in Armut.

Euro 726,– pro Monat (Ausgleichszulagenrichtsatz) werden von der Regierung als Armutsgrenze festgelegt. Dieser Betrag soll in Zukunft jenen Menschen als »Bedarfsorientierte Mindestsicherung« zur Verfügung stehen, deren Einkommen unter diesem Richtsatz liegt und die über kein Vermögen bzw. über keine Ersparnisse verfügen. »Diese Mindestsicherung holt hunderdtausende Menschen aus der Armut.« (Homepage SPÖ).

Das ist aufgrund der sehr niedrig angesetzten Höhe der Mindestsicherung mehr als zu bezweifeln. Geplant ist laut Regierungsprogramm eine Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe aller Bundesländer auf die Höhe von Euro 726,– pro Monat brutto. Der Betrag soll ein Inklusivbetrag sein, der neben der Unterstützung für den Lebensunterhalt auch die Unterstützung für Wohnen, Heizen und Krankenversicherungsbeiträge (!) inkludieren soll.

Im Vergleich zu den bestehenden Sozialhilfeleistungen in Tirol würde das eine deutliche Verschlechterung bedeuten.

Ein Rechenbeispiel

Eine alleinstehende Person erhält nach einer entsprechenden Bedarfsprüfung (kein verwertbares Vermögen, keine Ersparnisse) Euro 726,– pauschale Mindestsicherung im Monat. Nach Abzug von Miete und Betriebskosten für eine Garconniere in Innsbruck (Euro 420,–) verbleiben Euro 306,– pro Monat für Krankenversicherung und Lebensunterhalt (Lebensmittel, Haushaltsmaterialien, Bekleidung, Telefon, Strom, Haushaltsversicherung, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben usw.).

Nach dem derzeit gültigen Sozialhilfegesetz in Tirol hätte diese Person nach Abzug von Miete und Betriebskosten Euro 431,20 pro Monat für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Arztkosten bzw. Krankenversicherungsbeiträge werden derzeit zusätzlich von der Sozialhilfebehörde übernommen.

Bereits die derzeit geltende Grundsicherung ist aufgrund der niedrig angesetzten Richtsätze nicht existenzsichernd und stellt daher keine Absicherung gegen Armut dar. Wenn in Zukunft Menschen in einer existenziellen Notlage noch weniger erhalten als im bisherigen System der Sozialhilfe, dann ist die Bezeichnung »Bedarfsorientierte Mindestsicherung« in keiner Weise gerechtfertigt.

Euro 726,– brutto pro Monat reichen aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in Tirol nicht aus, um die wesentlichen Grundbedürfnisse (Wohnen, Strom, Telefon, Ernährung, Bekleidung …) abzudecken. Von einer Absicherung gegen Armut oder gar von einem Ausstieg aus der Armut kann daher nicht die Rede sein.

Eine Mindestsicherung, die nicht nur den Bedarf prüft, sondern auch dem Bedarf entsprechend unterstützt, müsste zu einer deutlichen Erhöhung der bestehenden Sozialhilfeleistungen führen.

   
   

 

 

 

   
   

 

 

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