Die eine umfasst die Bushaltestelle und den Vorplatz zum Einkaufszentrum
»Sillpark« (Einkaufen ist dort für die »Ausgesperrten«
nur mehr über die sillseitige »Hintertüre« möglich)
und reicht bis in die Museums- und in die König-Laurin-Straße.
Die zweite Schutzzone umfasst den Großteil des Rapoldiparks.
Die schutzwürdigen Subjekte dieser Zonen sind Kinder und Jugendliche
(im Gesetz heißt es: Orte, an denen überwiegend minderjährige
Menschen sich aufhalten), die durch andere Menschen, die eventuell strafbare
Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder dem Suchtmittelgesetz
begehen, bedroht werden könnten.
Konkret geht die Gefahr, laut Polizei, von einer Gruppe Menschen aus
den Maghrebstaaten aus, die in diesem Bereich bislang einen Treffpunkt
hatten und wohl auch wegen der Weitergabe von Suchtmitteln aufgefallen
sind. Um den Hintergrund zu verstehen, muss etwas weiter ausgeholt werden.
Es handelt sich dabei um eine Gruppe von Flüchtlingen (viele von
ihnen sind Jugendliche), die seit 2003 vermehrt nach Innsbruck kommen
und bereits eine lange Karriere als Straßenkinder (im Sinne der
UNICEF-Definition) hinter sich haben. Zum überwiegenden Teil haben
sie bereits in ihren Herkunftsländern auf der Straße gelebt.
Für diese Flüchtlinge gibt es nur im Rahmen des Asylrechts die
Chance auf einen legalen Aufenthalt in Österreich, der Großteil
dieser Menschen befindet sich in einem laufenden Asylverfahren und hat
damit Anspruch auf Versorgung nach dem Grundversorgungsgesetz und, solange
sie minderjährig sind, auch Anspruch auf Betreuung durch die Jugendwohlfahrt.
Nachdem diese Menschen aber bevorzugt unter ihresgleichen leben wollen,
da dies im Zweifelsfall die einzige Überlebensversicherung bietet,
gingen für sie die üblichen Angebote für AsylwerberInnen
ins Leere. Ein spezifisches Angebot wurde seitens der Flüchtlingsverwaltung
nicht überlegt, die bestehenden Einrichtungen konnten/wollten diese
Gruppe nicht aufnehmen und so blieb auch in Innsbruck wieder nur das Leben
auf der Straße… |