Begreift man öffentliche Sicherheit zunächst als Rechtsbegriff,
so finden sich im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Handlungsanweisungen
bzw. Orientierungen für polizeiliche Arbeit.
Die polizeiliche Aufgabe umfasst dabei die Gefahrenabwehr, den Schutz
von Rechtsgütern und Personen, die Fahndung sowie die kriminalpolizeiliche
Beratung und die Streitschlichtung.
Die Polizei wird somit zur hauptverantwortlichen Institution zur Garantie
der öffentlichen Sicherheit in Österreich, und die Polizisten
und Polizistinnen sind auch ausgezeichnet auf die besonderen Aufgaben
der Terrorismusbekämpfung, Personenschutz und Objektschutz, sowie
auf Überwachungsaufgaben vorbereitet.
Die Polizei arbeitet intensiv an der Entwicklung neuer Fahndungsmethoden
und ist auch bei der Tataufklärung manchmal erfolgreich. Ausserdem
bietet die Polizei Beratung zum präventiven Selbstschutz gegen Wohnungseinbruch,
Raubüberfälle und Diebstähle, und sie ist für die
Beurteilung von Rechtslagen im Alltagsleben der ÖsterreicherInnen
bestens gerüstet.
Die Polizei ist schnell zur Stelle, beurteilt Konfliktsituationen nach
rechtlichen Normverletzungen, und übermittelt schließlich Sachverhalte
in Form von Anzeigen ordnungsgemäß der Staatsanwaltschaft … |