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Abhauen als Leistung anerkennen
»Der Schritt, das Elternhaus zu verlassen, ist zunächst ein
Akt der Befreiung aus destruktiven Strukturen. Häufig ist die Flucht
ein Signal, ein aktiver Problemlösungsversuch, teilweise (insbesondere
bei sexuellem Missbrauch oder körperlicher Gewalt) eine konkrete
Überlebensstrategie« Wenn Jugendliche von zu Hause weglaufen,
weist das immer auf konflikthafte bzw. gewalttätige Beziehungen des
Jugendlichen in seiner nahen Umwelt hin. Das Ausbrechen aus alltäglichen
Sozialisationsbeziehungen muss auch als Konfliktlösungsstrategie
verstanden werden.
Abhauen als Problemlösungsversuch, als Überlebensstrategie,
als Teil eines Emanzipationsprozesses, als Widerstand und Auflehnung gegen
erlebte Gewalt, als Konfliktlösungsstrategie – so lauten die
wissenschaftlichen Erkenntnisse, die wir aus unserer 10-jährigen
Erfahrung nur bestätigen können. Die Sichtweise, dass Abhauen
eine Flucht aus gewalttätigen Verhältnissen bedeutet und damit
einen ersten wichtigen Schritt zur Veränderung und Verbesserung der
eigenen Lebenssituation darstellt, ist allerdings auch heute noch nicht
selbstverständlich.
Erklärungsmodelle, die das Fortlaufen lediglich auf abweichende
und defizitäre psychische Haltungen der Jugendlichen zurückführten
(»verwahrloste« Jugendliche) oder mit Persönlichkeits-
und Charaktermangel begründeten (»gemeinschaftsschädigendes
Verhalten«), sind zwar in den Hintergrund geraten, ganz verschwunden
sind solche negativen Etikettierungen jedoch nicht. Es bedarf nur ein
paar wohnungsloser Jugendlicher, die sich am Bahnhof Innsbruck aufhalten,
und Law-and-Order-Kampagnen – begleitet von Forderungen nach Arbeitslagern,
polizeilichen Maßnahmen zur »Gefahrenabwehr« oder der
Wiedereinführung von »geschlossenen Unterbringungen«
– finden mediale Verbreitung und entsprechende Zustimmung in der
Bevölkerung. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht gefährdete Jugendliche,
ihre Problemlagen und die Hintergründe ihrer Wohnungslosigkeit. Stattdessen
werden sie zu einer »Gefahr für die öffentliche Ordnung
und Sicherheit« erklärt, die es mit polizeilichen Maßnahmen
(Strafen und Vertreiben) zu beseitigen gilt.
Dass Pubertätskonflikte wie Streitereien um Ausgangsregeln und Taschengeld
oder schlichte Abenteuerlust dazu führen würden, dass Jugendliche
die Straße oder eine Jugendwohlfahrtseinrichtung dem Elternhaus
vorziehen – diese und ähnliche Mythen zu wohnungslosen Jugendlichen
halten sich hartnäckig. Solche Zuschreibungen, die familiäre
Problemlagen leugnen und ignorieren, sind durchaus funktional. Dienen
sie doch dazu, notwendige Hilfe zu verweigern. Beispielsweise dann, wenn
das Sozialamt Innsbruck wohnungslosen Jugendlichen finanzielle Unterstützung
mit der Begründung verweigert, sie seien ja selber schuld an ihrer
Notlage, wenn sie von zu Hause weggingen. Oder auch dann, wenn ab und
an die Finanzierung einer »Fremdunterbringung« mit der Begründung
abgelehnt wird, der/die Jugendliche könne ja wieder zurück nach
Hause.
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