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Stellungnahme zum Entwurf eines
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Bedarfsorientierte Mindestsicherung (bMS)
– Die 15a-Vereinbarung zur bMS gibt bundesweite Rahmenbedingungen für eine zukünftige existenzielle Absicherung von Menschen in finanziellen Notlagen vor und legt Mindeststandards fest. Die bMS löst die bisherige Sozialhilfe (in Tirol seit 2006 als Grundsicherung bezeichnet) ab: Die einzelnen Bundesländer müssen zur Umsetzung der 15a-Vereinbarung ein entsprechendes Landesgesetz beschließen, das an die Stelle des bisherigen Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsgesetzes tritt. |
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