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Familiennotschlafstelle

     
           
           
     

 

   
 

Leseprobe

 

Familiennotschlafleerstelle

   
           
     

 

   
    DOWAS Jahresbericht 2010  

Die Familiennotwohnung – Oder die Tatsache, dass das »Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2010« uns zwar unzählige Diskussionsveranstaltungen, Theateraufführungen, Armutskonferenzen etc. beschert hat, es jedoch nicht gelingt, eine weitere Lücke im Hilfesystem zu schließen.

Die Sozialberatungsstelle des DOWAS
bietet Beratung und Hilfestellung für Menschen in existenziellen Notlagen. Aufgrund des ganzheitlichen Angebotes mit niederschwelligem Zugang wird die Beratungsstelle auch laufend von Familien mit Kindern konsultiert, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben, vor einer Delogierung stehen oder nach bereits erfolgter Delogierung akut wohnungslos sind.

Ein wesentlicher Grund für drohende oder bereits bestehende Wohnungslosigkeit kann mit wenigen Worten zusammengefasst werden: Ein überteuerter Wohnungsmarkt trifft in Tirol und besonders in Innsbruck auf unterdurchschnittliche Lohneinkommen. Die Problemlösungskompetenzen der betroffenen Personen sind vielfältig, und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle reicht die ambulante Beratung und Unterstützung in unserer Beratungsstelle aus, um die Wohnsituation zu stabilisieren.

Wenn keine Wohnung gefunden werden kann, im Einzelfall eine Delogierung nicht abgewendet werden kann oder bereits akute Wohnungslosigkeit besteht, entsteht bei den betroffenen Familien auf den verschiedensten Ebenen (zeitlich, finanziell und psychosozial ) ein immenser Druck.

Es gibt in Tirol keine Notschlafstelle, in der Familien aufgenommen werden. Die »Notlösungen«, wie das vorübergehende »Wohnen« in extrem beengten Verhältnissen bei Verwandten und Bekannten oder das Pendeln zwischen Klöstern, Pensionszimmern etc. sowie die Trennung der Familie, führen häufig dazu, dass aus der Not heraus eine überteuerte oder viel zu kleine Wohnung angemietet wird – womit sich der Kreislauf von drohender Wohnungslosigkeit bzw. unzumutbaren Wohnverhältnissen fortsetzt.

   
       

 

   
       

Fallbeispiel Familie G. – 2 Erwachsene, 4 Kinder

   
       

 

   
       

G. verliert kurzfristig seine Facharbeit und damit seine Dienstwohnung. Für die letzten sechs Wochen seiner Arbeit wird er nicht mehr bezahlt, den ausstehenden Lohn muss er über die Arbeiterkammer einklagen, und es vergehen Monate, bis es zu einer Regelung und damit zu einer Nachzahlung kommt. Zur Familie gehören zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren sowie Zwillinge im Säuglingsalter. Die Familie verfügt über keine finanziellen Rücklagen und hat keine Möglichkeit, bei Verwandten oder Bekannten zu wohnen.

Frau G. hat nach der Geburt der Zwillinge starke gesundheitliche Probleme, die einen längeren stationären Klinikaufenthalt notwendig machen. Da trotz intensiver Suche keine leistbare Wohnung gefunden werden kann, beginnt ein Kreislauf von »Notlösungen« für jeweils wenige Tage (Kloster, Klinikzimmer etc.).

In solchen Fällen wie dem geschilderten wäre eine »Familiennotwohnung« ein notwendiger Zwischenschritt, um die Zeit gemeinsam zu überbrücken, bis eine angemessene und leistbare Wohnung gefunden werden kann. Durch die Unterbringung in dieser Wohnung für wenige Wochen bzw. Monate kann ein guter Teil des Stresses und der Belastung für die Familie verringert werden. Auch die Gefahr, dass sich Schulden anhäufen bzw. weiter erhöhen, wird gebannt, und bestehende Ressourcen können treffsicher eingesetzt werden.

Das bei den Subventionsgebern eingereichte, jedoch bis dato noch nicht genehmigte bzw. der Finanzkrise zum Opfer gefallene Konzept einer Familiennotwohnung würde hier anknüpfen.

   
       

 

   
   

 

 

 

   
   

 

 

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