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Die Familiennotwohnung – Oder die
Tatsache, dass das »Europäische Jahr gegen Armut und soziale
Ausgrenzung 2010« uns zwar unzählige Diskussionsveranstaltungen,
Theateraufführungen, Armutskonferenzen etc. beschert hat, es jedoch
nicht gelingt, eine weitere Lücke im Hilfesystem zu schließen.
Die Sozialberatungsstelle des DOWAS bietet Beratung und Hilfestellung
für Menschen in existenziellen Notlagen. Aufgrund des ganzheitlichen
Angebotes mit niederschwelligem Zugang wird die Beratungsstelle auch laufend
von Familien mit Kindern konsultiert, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen
leben, vor einer Delogierung stehen oder nach bereits erfolgter Delogierung
akut wohnungslos sind.
Ein wesentlicher Grund für drohende
oder bereits bestehende Wohnungslosigkeit kann mit wenigen Worten zusammengefasst
werden: Ein überteuerter Wohnungsmarkt trifft in Tirol und besonders
in Innsbruck auf unterdurchschnittliche Lohneinkommen. Die Problemlösungskompetenzen
der betroffenen Personen sind vielfältig, und in der überwiegenden
Mehrzahl der Fälle reicht die ambulante Beratung und Unterstützung
in unserer Beratungsstelle aus, um die Wohnsituation zu stabilisieren.
Wenn keine Wohnung gefunden werden kann,
im Einzelfall eine Delogierung nicht abgewendet werden kann oder bereits
akute Wohnungslosigkeit besteht, entsteht bei den betroffenen Familien
auf den verschiedensten Ebenen (zeitlich, finanziell und psychosozial
) ein immenser Druck.
Es gibt in Tirol keine Notschlafstelle, in
der Familien aufgenommen werden. Die »Notlösungen«, wie
das vorübergehende »Wohnen« in extrem beengten Verhältnissen
bei Verwandten und Bekannten oder das Pendeln zwischen Klöstern,
Pensionszimmern etc. sowie die Trennung der Familie, führen häufig
dazu, dass aus der Not heraus eine überteuerte oder viel zu kleine
Wohnung angemietet wird – womit sich der Kreislauf von drohender
Wohnungslosigkeit bzw. unzumutbaren Wohnverhältnissen fortsetzt.
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G. verliert kurzfristig seine Facharbeit
und damit seine Dienstwohnung. Für die letzten sechs Wochen seiner
Arbeit wird er nicht mehr bezahlt, den ausstehenden Lohn muss er über
die Arbeiterkammer einklagen, und es vergehen Monate, bis es zu einer
Regelung und damit zu einer Nachzahlung kommt. Zur Familie gehören
zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren sowie Zwillinge im
Säuglingsalter. Die Familie verfügt über keine finanziellen
Rücklagen und hat keine Möglichkeit, bei Verwandten oder Bekannten
zu wohnen.
Frau G. hat nach der Geburt der Zwillinge
starke gesundheitliche Probleme, die einen längeren stationären
Klinikaufenthalt notwendig machen. Da trotz intensiver Suche keine leistbare
Wohnung gefunden werden kann, beginnt ein Kreislauf von »Notlösungen«
für jeweils wenige Tage (Kloster, Klinikzimmer etc.).
In solchen Fällen wie dem geschilderten
wäre eine »Familiennotwohnung« ein notwendiger Zwischenschritt,
um die Zeit gemeinsam zu überbrücken, bis eine angemessene und
leistbare Wohnung gefunden werden kann. Durch die Unterbringung in dieser
Wohnung für wenige Wochen bzw. Monate kann ein guter Teil des Stresses
und der Belastung für die Familie verringert werden. Auch die Gefahr,
dass sich Schulden anhäufen bzw. weiter erhöhen, wird gebannt,
und bestehende Ressourcen können treffsicher eingesetzt werden.
Das bei den Subventionsgebern eingereichte,
jedoch bis dato noch nicht genehmigte bzw. der Finanzkrise zum Opfer gefallene
Konzept einer Familiennotwohnung würde hier anknüpfen. |
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