Die Idee des DOWAS basiert auf dem Grundsatz, in Abgren­zung zu Einrichtungen der öffentlichen Sozialverwaltung alternative Modelle von Beratung, Betreuung und Unterbringung für wohnungs­lose Menschen zu entwickeln und umzusetzen. Hilfesuchende, die von Ausgrenzung und Armut betroffen sind, werden hierbei nicht weggesperrt, verwaltet oder lediglich als Nummer behandelt, son­dern in ihrer Gesamtheit (ohne ausschließliche Problemfokus­sierung) wahrgenommen und in ihrer Bedürfnisformulierung ernst­genommen. Das parteiliche Eintreten für die Belange von Hilfe su­chenden Menschen ist hierbei handlungsleitend, wobei bei den an­gestrebten Zielen und Interventionen die Selbstbestimmung und Selbstverfügung des/der Betroffenen aufrecht bleiben muss (Prinzip der Freiwilligkeit, Recht auf Verweigerung). Ziele und Perspekti­ven werden mit den Betroffenen dialogisch ermittelt. Ausgangspunkt hierfür ist das Wissen über Ressourcen und daran anknüpfend die Mobilisierung der eigenen Stärken von Hilfesuchenden. Der/die psychosoziale HelferIn ist niemals ExpertIn allein, sondern BeraterIn, MotivatorIn und BegleiterIn. Die Entscheidung über den Kurs von Veränderungen trifft der/die Betroffene selber. Helfen heißt in unserem Kontext einerseits, wichtige Übersetzungsarbeit von gesellschaftlicher Realität und Rationalität zu leisten, andererseits aber, alle Interventionsschritte auf ihren Lebenswelt- und Alltagsbezug hin zu überprüfen. Armut auf allen Ebenen verlangt nach konkreter Handlungskompetenz, das Wort allein genügt hier nicht. Damit Hilfe – und damit verbunden Kontrolle – auch angenommen werden können, ist eine angstfreie Atmosphäre notwendig, in der Hilfesuchende die Tragfähigkeit einer positiven Beziehung erfahren, auch wenn Sachen schief laufen oder vereinbarte Ziele nicht erreicht werden.

In einem professionellen Verständnis von Sozialer Arbeit braucht es bestimmte Bedingungen, die als strukturelle Vorsorge für alle Beteiligten gelten müssen. Dazu gehören auf Seiten der Mitarbeite­rInnen arbeitsrechtliche Standards genauso wie eine gute Entloh­nung, aber auch spezifische methodische Instrumente zur Arbeits­gestaltung. Für die Betreuten muss neben der niederschwelligen Erreichbarkeit die Transparenz von Angeboten und Spielregeln ge­geben sein. Die eingesetzten Mittel und Angebote müssen konkrete Hil­fen zur Wiedererlangung eines selbstständigen Lebens bieten. Die folgende Auflistung beschreibt Standards von Qualitätssicherung, die für alle Wohn- und Beratungsbereiche des DOWAS gelten.

Alle Tätigkeitsbereiche des DOWAS – von der Sozialarbeit bis hin zur Geschäftsführung und Öffentlichkeitsarbeit – sind als Teamar­beit organisiert. Teamarbeit meint, dass bei Gleichstellung aller hauptamtlicher MitarbeiterInnen die anfallende Arbeit kommunikativ und kooperativ bewältigt wird. Das Team ist auch Ort der Intervision, wo Praxisreflexion und Fallbesprechung stattfin­den, aber auch Information weitergegeben und die Organisation der täglichen Arbeit besprochen wird. Teamsitzungen finden wö­chentlich statt, Teamtage für ausführlichere Besprechungen einmal im Monat.

Supervision steht jedem/r MitarbeiterIn zeitlich begrenzt und fall- und sachbezogen als Begleitung des sozialarbeiterischen und sozialpä­dagogischen Alltags zur Verfügung. Aus- und Weiterbildung sind für die Qualität der Arbeit unverzichtbar und finden deshalb auch im Rahmen der Arbeitszeit statt.

Soziale Arbeit braucht eine professionelle Dokumentation, um die tägliche (Fall-)Arbeit transparent und nachvollziehbar zu machen. Hierfür sind Teamprotokolle genauso notwendig wie ein Betreu­ungsakt, der von der Anamnese bis zum Betreuungsendbericht reicht. Evaluation meint in diesem Zusammenhang die laufende kri­tische Überprüfung der Angebote und ihrer Auswirkungen, wobei die NutzerInnenkontrolle vor politisch administrative Zielformulierungen geht.

Für in Not geratene Menschen ist entscheidend, welche individuel­len, sozialen und institutionellen Ressourcen zur Behebung von Kri­sen mobilisierbar sind. Hilfesuchende im DOWAS-Kontext bringen sehr unterschiedliche Voraussetzungen mit und befinden sich im Regelfall nach Definition von Kurt Gahleitner in einer "benachteiligten Lebenslage" (wobei die Zielgruppe vor allem in der Beratungsstelle seit den diversen Sparpaketen der letzten Jahre eine Verbreiterung in Richtung Mittelschicht erfahren hat). Gemeint sind "... soziale Lagen, die sich in den Dimensionen sozialer Ungleichheit, in der Bandbreite der Versorgungs- und Verteilungsmöglichkeiten, am unteren Niveau bewegen und dementsprechend nur geringfügig bis gar keine Kompensationsmöglichkeiten zum Ausgleich fehlender Handlungschancen haben" (aus: Gahleitner Kurt, „Leben am Rand“, Frankfurt am Main 1996), mit dem Resultat, dass die nach außen hin wahrnehmbare materielle Unterversorgung zu Diskriminierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung führt. Armut hat in unserer Ge­sellschaft den Beigeschmack von Selbstverschuldung; konsequen­terweise wird dann Hilfe nicht als Recht, sondern als Gnade ver­standen. Öffentliche Transferleistungen sind janusköpfige Zuwen­dungen, die Hilfe versprechen, aber Kontrolle und Auslieferung be­deuten bzw. die AntragstellerInnen in Abhängigkeitsverhältnisse bringen, aus denen es kein Entrinnen mehr gibt; das psychologische Korrelat zu dieser Entmündigung wird im Hospitalismussyndrom beschrieben. Wenn Menschen schon durch die Verhältnisse zu Opfern gemacht werden, sollten sie nicht auch noch dafür entmündigt bzw. die Ursachen in ihren Genen oder ihrem "Charakter" gesucht werden. Damit Menschen ihre eigenen Lebensbedingungen auch in und nach Krisen wieder zurückerobern können, ist vor allem die materielle Basis ihrer Existenz entschei­dend: Die Schwerpunkte aller Arbeit im DOWAS kreisen um Arbeit, Wohnen und finanzielle Absicherung. Dementsprechend wichtig sind die objektiven Bedingungen am Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie Absicherungsmöglichkeiten für Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus eigener Arbeit nicht (ausreichend) ausreichend sichern können. Soziale Arbeit be­schränkt sich demzufolge nicht auf die Bearbeitung des Einzelfalls, sondern benennt, zeigt auf und entwickelt Strategien zur Beeinflus­sung von Lebensverhältnissen.

Menschen im gesellschaftlichen Abseits haben keine Lobby, aber viele Gegner. Wer arm ist, hat nicht nur den Spott, sondern muss auch mit Ausgrenzung und Verfolgung rechnen. Öffentlichkeitsarbeit lässt sich in diesem Zusammenhang als Sprachrohr für die Anliegen von Menschen, die keine Stimme haben, verstehen. Soziale Arbeit erfährt in ihrer täglichen Praxis viele Widersprüche, die über den Einzelfall hinaus Anliegen und Ansprüche von Menschen in sozial benachteiligten Lebenslagen betreffen. Die Thematisierung von so­zialpolitischen Themen wie Armut, Sparpolitik und Sozialschmarotzerdebatte, Situation am Arbeits- und Wohnungsmarkt, Existenzsi­cherung, soziale Dienste, Sozialplanung u.a.m. fordert Mitgestal­tung, Einflussnahme und Veränderung im psychosozialen Versor­gungsbereich ein. Alle Methoden professioneller PR-Arbeit sind hier gefragt – von der Medienarbeit bis hin zur Abhaltung eigener Ver­anstaltungen. In diesem Zusammenhang ist auch die Dokumentati­on der täglichen Praxis notwendig, um mit "harten" Daten die soziale Situation von Hilfesuchenden argumentieren und belegen zu kön­nen. Öffentlichkeitsarbeit versteht sich aber nicht nur als Kritik und Skandalisierung von Missständen, sondern auch als Beratung von Politik und Sozialverwaltung. Die Akzeptanz kritischer Öffentlichkeitsarbeit bei RepräsentantInnen der Sozialpolitik hängt wesentlich davon ab, dass Inhalte nicht als so genannte Randgruppenthemen abgetan werden können, sondern die Anliegen und Interessen wei­tere Bevölkerungsschichten betreffen (z.B. die Situation am Arbeits­- und Wohnungsmarkt). Zudem ist für die Erreichbarkeit von Zielen der Zusammenschluss mit anderen im psychosozialen Bereich täti­gen Einrichtungen unerlässlich und wird daher vom DOWAS in unter­schiedlichen Gremien wahrgenommen, so zum Beispiel im SPAK, im AK Woh­nen,  aber auch in überregionalen Dachverbänden wie beispielsweise in der BAWO. Kritische Öffentlichkeitsarbeit hat im DOWAS einen traditionell hohen Stellenwert und ist, wie die übri­ge Vereinsarbeit auch, als Teamarbeit organisiert.

Niederschwelligkeit wird als breites und offenes Angebot für Hilfesu­chende verstanden, ohne a priori Ausschließungsgründe fest- oder Veränderungsansprüche anzulegen. Niemanden auszu­schließen heißt, Beratungs- und Betreuungsbedingungen anzubie­ten, die an der Bedürfnisformulierung der Hilfesuchenden anknüpfen und die Erarbeitung ganzheitlicher Problemlösungsmodelle gemein­sam mit den Betroffenen beinhalten. Die zentralen Merkmale von Niederschwelligkeit sind somit Servicecharakter, Situations­bezug und konkrete und individuelle Hilfsangebote. Mit ande­ren Worten setzt Niederschwelligkeit voraus, dass eine möglichst breite Bevölkerungsgruppe angesprochen wird, für die die angebo­tenen Hilfen einen unmittelbar lebenspraktischen Wert haben. Die Inanspruchnahme der Hilfsangebote erfolgt ausschließlich auf frei­williger Basis.

Ein ganzheitlicher Ansatz der Sozialarbeit geht davon aus, dass die real existierenden komplexen Lebenszusammenhänge in der Problemerhe­bung und den daraus resultierenden Lösungsansätzen mit berücksichtigt werden müssen. Dies bedeutet, dass ganzheitliche Sozialarbeit nicht ausschließlich auf Schwächen und Defizite von Hilfesuchenden fokussiert, sondern Selbsthilfepotenzia­le und Ressourcen von KlientInnen bei der Behebung von Problem­lagen aktiviert werden. Unter Berücksichtigung der individuellen As­pekte und Fähigkeiten (Möglichkeiten für Selbstbestimmung und Gestaltung des eigenen Lebens) erstreckt sich die methodische Herangehensweise der ganzheitlichen Sozial­arbeit von der Einbeziehung des sozialen Beziehungsgeflechtes (PartnerInnen- und Familienbeziehungen, soziale Netze, soziale und kulturelle Teilhabe) bis hin zur materiellen Absicherung (Einkommen und Wohnverhältnisse) und Entschärfung gesellschaftlicher Stigma­tisierungen (Delinquenz, Krankheit und Behinderung). Ganzheitliche Beratung/Betreuung heißt auch, spezifische Angebote anderer Ein­richtungen zur Erreichung der Betreuungsziele zu erschließen und die Koordina­tion verschiedener Hilfsangebote zu übernehmen.

Der Verein zur Förderung des DOWAS finanziert seinen laufenden Betrieb über Förderungen und eigene Einnahmen (Mieten, WG-Beiträge). Fördergeber sind: Land Tirol, Stadt Innsbruck und Verein Neustart (Förderung nach § 13 Bewährungshilfegesetz).