Sozialberatungsstelle
Beratung, Information und Hilfestellung
Übergangswohnhaus
befristete Wohnmöglichkeit bis zu drei Monate
Begleitung und Wohnen
längerfristiges (bis zu drei Jahren) begleitetes Wohnangebot für wohnungslose Menschen
Wohngemeinschaft
begleitete Wohnmöglichkeit bis zu zwei Jahren
Familienwohnung
für Familien während eines befristeten Zeitraumes (bis zu 4 Monate)